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   BGH, 04.05.1982 - 1 StR 642/81   

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https://dejure.org/1982,1142
BGH, 04.05.1982 - 1 StR 642/81 (https://dejure.org/1982,1142)
BGH, Entscheidung vom 04.05.1982 - 1 StR 642/81 (https://dejure.org/1982,1142)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 1982 - 1 StR 642/81 (https://dejure.org/1982,1142)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rückfall - Vorzeitige Entlassung - Freiheitsstrafe - Strafgefangener - Strafvollzug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 48 Abs. 1 Nr. 2; StVollzG § 16 Abs. 3

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2390
  • MDR 1982, 766
  • NStZ 1982, 396
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Celle, 15.02.2008 - 1 Ws 60/08

    Vorzeitige Entlassung eines Strafgefangenen in Niedersachsen aus Anlass des

    Das zeige sich schon daran, dass es einhellig auch als "vollständige Vollstreckung" in diesem Sinne angesehen werde, wenn der Entlassungszeitpunkt nach § 16 Abs. 2 und 3 StVollzG vorverlegt werde (vgl. BGH MDR 1982, 766; OLG Düsseldorf MDR 1987, 603; Sch/Sch-Stree a. a. O.; LK-Hanack a. a. O.; Fischer a. a. O.; SK-StGB-Horn a. a. O.; Lackner/Kühl a. a. O.) oder durch Anrechnung gemäß § 43 StVollzG früher eintrete (KG NStZ 2004, 228).

    Dem Senat erscheint es deshalb nicht einsichtig, warum hier nicht wie bei Anwendung des § 16 Abs. 2 und 3 StVollzG mit dem Bundesgerichtshof (MDR 1982, 766) davon ausgegangen werden können soll, dass "die Strafe als bis zum 'eigentlichen' Entlassungszeitpunkt vollzogen" und "die nicht in der Anstalt verbüßte Zeit ... als endgültig erledigt" gilt mit der Folge, dass der vorzeitig entlassene Verurteilte die Strafe "im vollstreckungsrechtlichen Sinn ... voll verbüßt" hat, weil "auch die außerhalb der Vollzugsanstalt verbrachte Zeit ... als verbüßt" gilt.

  • KG, 15.08.2003 - 5 Ws 447/03

    Wegfall oder Verkürzung von Führungsaufsicht: Vollständige Vollstreckung einer

    Vollständig vollstreckt ist eine Strafe, wenn nach den gesetzlichen Vorschriften ihr Ende erreicht ist, wobei auch einzelne Tage, in denen sich der Verurteilte nicht in der Haftanstalt aufhält (Urlaub, Sonderurlaub etc.), als verbüßt gelten (vgl. BGH MDR 1982, 766, 767).
  • KG, 04.09.2012 - 2 Ws 351/12

    Führungsaufsicht: Vollständige Vollstreckung einer Strafe

    Vollständig vollstreckt ist eine Strafe, wenn nach den gesetzlichen Vorschriften ihr Ende erreicht ist, wobei auch einzelne Tage, in denen sich der Verurteilte nicht in der Haftanstalt aufhält (Urlaub, Sonderurlaub etc.), als verbüßt gelten (vgl. BGH MDR 1982, 766, 767).
  • KG, 21.12.2006 - 5 Ws 690/06

    Eintritt der Führungsaufsicht kraft Gesetzes: Vorzeitige Entlassung des

    Vollständig vollstreckt ist eine Strafe, wenn nach den gesetzlichen Vorschriften ihr Ende erreicht ist, wobei auch einzelne Tage, in denen sich der Verurteilte nicht in der Haftanstalt aufhält (Urlaub, Sonderurlaub etc.), als verbüßt gelten (vgl. BGH MDR 1982, 766, 767).
  • BGH, 10.11.1983 - 1 StR 706/83

    Zeitpunkt für die Berechnung der Blutalkoholkonzentration

    Die Urteilsgründe lassen erkennen, daß eine Feststellung in den verwendeten Beweismitteln keine Grundlage findet (vgl. BGH, Urt. vom 4.5.1982 - 1 StR 642/81 - mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 03.02.2000 - 5 Ws 350/99

    Führungsaufsicht, Vollverbüßung, vorverlegter Entlassungszeitpunkt

    auch dann gelten, wenn der Entlassungszeitpunkt hier gemäß § 16 Abs. 3 StVollzG vorverlegt worden wäre (vgl. BGH MDR 82, 766 f; OLG Düsseldorf MDR 87, 603).
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